Nordseetraum-Hooksiel
             Traumhafter Urlaub an der Nordsee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Ferienhaus Nordseetraum
Eigentümer:Thomas & Kirsten Kutz
Wagenbauerstr. 8
59069 Hamm

Telefon : +49155 65 270 542
Mail: nordseetraum-hooksiel@web.de

nachfolgend Eigentümer genannt, reserviert im Namen des Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt auf Rechnung einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen ab.
Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
a) Die durch den Kunden erfolgte Buchung beim Eigentümer (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über ein bestimmtes Ferienhaus, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde durch die Eigentümer eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die
weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
Im Mietvertrag sind ggf. zusätzlich die vereinbarten Nebenleistungen (Endreinigung, Kaution, Gästebeitrag, Bettwäsche, Handtücher, Kinderhochstuhl, Kinderreisebett, etc.) aufgeführt.
b) Das Ferienobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein.
Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
c) Haustiere sind nicht erlaubt.
d) Die Ferienhäuser sind Nichtraucherhäuser.

2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z. B. Bettwäsche, Handttücher etc.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten in Rechnung ersichtlich.

3. Zahlung / Kaution:
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu zahlen.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Eigentümer / Vermieter, die Schäden oder Vertragsverstöße abdecken soll. Sie ist nicht verzinslich.
Die Kaution wird mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Objekts fällig und nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft spätestens einen Monat nach dem Auszug zurückgezahlt.
Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet.
Die Restzahlung auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 14 Tage vor Anreise dem auf der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto der Eigentümer gutgeschrieben sein.
Bei kurzfristigen Reservierungen – weniger als 28 Tage vor Anreise – ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

4. Mietdauer
a) Am Anreisetag stellt der Eigentümer das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
b) Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt bis 10.00 Uhrzeit geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

5. Rücktritt durch den Mieter und Stornogebühren
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Eigentümer vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Eigentümer.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er an den Eigentümer einen pauschalierten
Schadensersatz zu zahlen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind.
•  Eine Gebühr von 50 Euro wird bei jeder Stornierung grundsätzlich erhoben.
•  bis zum 91. Tag vor dem Buchungszeitraum ist die Stornierungsgebühr von 50,00 € + 10 % des
Mietpreises zu zahlen.
•  bei Zugang des Rücktritts vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor dem Buchungszeitraum ist die Stornierungsgebühr von 50,00 € + 30 % des Mietpreises zu zahlen.
•  bei Zugang des Rücktritts vom 60. Tag bis zum 35. Tag vor dem Buchungszeitraum ist die Stornierungsgebühr von 50,00 € + 50 % des Mietpreises zu zahlen.
•  bei Zugang des Rücktritts ab dem 34. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraumes sowie bei Nichtanreise ist die Stornierungsgebühr von 50,00 € + 90 % des Mietpreises zu zahlen.
c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Eigentümer kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.
Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter grundsätzlich empfohlen.

6. Kündigungsrecht
a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach Paragraf 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des Paragrafen 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
c) Die Eigentümer sind nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.
Bei einer außerordentlichen Kündigung behält der Eigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis.
d) Der Eigentümer hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Eigentümer von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Eigentümer dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Ferienhauses gewährt.
f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Eigentümer anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein.
Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
f) Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die Eigentümer oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Eigentümer berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.
g) In beiden Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Der Eigentümer behält sich bei Verstößen die Geltungsmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Der Eigentümer übernimmt keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte gegenüber dem Kunden.
h) Das Laden von Elektroautos am Ferienobjekt über den Hausanschluss ist nicht erlaubt und kann zur sofortigen Kündigung führen.
i) Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.

9. Kurabgaben / Gästebeitrag
Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Schlüsselübergabe gesondert zu entrichten.

10. PKW
Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Haftung des Vermieters
a) Der Eigentümer haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Eigentümer haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Eigentümer über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen.
d) Die Haftung des Eigentümers für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Eigentümers beruhen. Der Eigentümer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung etc.).

12. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen NICHT im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden.
13. Internet
Internet-Verbindungen wird kostenlos angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte
Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen.
Der Kunde stellt den von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine
rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.

14. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

15. Hausordnung
a) Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
b) Das Laden von Pedelecs und/oder E-Bikes über das Hausstromnetz ist grundsätzlich gestattet. Für Schäden am Ferienobjekt, die durch eine unsachgemäße Handhabung im Rahmen des Ladevorgangs oder aufgrund defekter Akkus oder Ladegeräte entstehen, haftet der Mieter.
c) Elektro- und/oder Hybridfahrzeuge dürfen nicht über das Hausstromnetz des Ferienobjektes (Normal- oder Starkstrom) geladen werden. Im Falle der Nichtbeachtung ist der Mieter zum Ausgleich der entstandenen Strom-Mehrkosten verpflichtet. Alle am Ferienobjekt durch den Ladevorgang entstehenden Beschädigungen am Ferienobjekt gehen zu Lasten des Mieters.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen des Eigentümers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Eigentümers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.